Mitgliedschaft

Mitglied kann werden, wer von zwei ordentlichen Mitgliedern zur Aufnahme vorgeschlagen wird. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet die Generalversammlung.

Rechte der Mitglieder
Alle ordentlichen Mitglieder haben Stimmrecht in der Generalversammlung, sowie das aktive und passive Wahlrecht für alle Organe des Vereines. Alle Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen und Resourcen von itnoa in Anspruch zu nehmen, zu allen offiziellen Veranstaltungen eingeladen zu werden und im Namen des Vereins zu handeln.

Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben nach besten Kräften und Können die Interessen des Vereines zu wahren und zu fördern, sich an die Statuten des Vereines, sowie an die Beschlüsse seiner Organe zu halten und eine angenommene Funktion ehrenamtlich zu erfüllen. Sie sind auch angehalten, das Ansehen der Profession der Architekturschaffenden zu wahren.

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